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Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma 1. Anwendbarkeit der Bedingungen 1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Kaufverträge mit der Fa.
Atrium Fashion & Accessoires GmbH (in der Folge: Verkäufer). 1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn der
Verkäufer ihnen ausdrücklich zustimmt. In der Lieferung liegt keine
Zustimmung. |
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2.1 Der Kaufvertrag kommt wirksam zustande, wenn wir dem Auftrag
innerhalb von 6 Wochen (Bindungsfrist des Bestellers) nicht widersprechen. 2.2 Wir behalten uns vor, den Auftrag schriftlich zu bestätigen. Bestätigen
wir den Auftrag schriftlich, so ist diese Bestätigung für den Inhalt
des Liefervertrages maßgebend. 2.3 Die von dem Verkäufer gelieferte Ware darf nur an dem in diesem
Auftrag aufgeführten Ort der Hauptniederlassung des Käufers und an
solchen Orten verkauft werden, die ihm in der schriftlichen Auftragsbestätigung
genannt werden. Verstößt der Käufer gegen diese Bedingung und wurde
er deswegen vom Verkäufer vergeblich abgemahnt, so ist der Verkäufer
nach seiner Wahl berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder 20
% der Auftragssumme als Vertragsstrafe vom Käufer zu verlangen. |
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3.1 Ist eine Lieferzeit vereinbart, so gilt diese Frist - wenn nicht
etwas anderes vereinbart ist - zuzüglich einer 18tägigen
Nachlieferfrist. Ihre Einhaltung setzt außerdem voraus, daß der Käufer
seine Vertragspflichten erfüllt. Der Liefertermin ist eingehalten,
wenn die Ware bis zum Ablauf der Frist bzw. der 18tägigen
Nachlieferfrist unser Auslieferungslager in Sindelfingen
verlassen hat. 3.2 Haben wir die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins zu
vertreten, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz. |
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4.1 Wir können Bestellungen in Teillieferungen erfüllen. 4.2 Ist die Lieferung in Teilmengen vereinbart, so können wir nach
Abmahnung und Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn der
Käufer die Teilmenge nicht innerhalb unserer Zahlungsfrist bezahlt. |
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5.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware in unserem
Lager in Sindelfingen an den Spediteur übergeben worden ist. Nimmt der
Käufer die Ware unberechtigt nicht ab, so geht die Gefahr ebenfalls auf
ihn über. 5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport ist bei
dem Spediteur unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. 5.3 Ein Versicherungsschutz wird durch uns nur abgeschlossen, wenn dies
im Einzelfall schriftlich vereinbart wurde. |
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6.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum
netto , innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto vom Nettowarenwert zahlbar. 6.2 Alle Zahlungen sind spesenfrei an uns zu leisten. Bank-, Diskont-
und Einzugsspesen trägt der Käufer, auch wenn dies nicht ausdrücklich
vereinbart wurde. Wird das Zahlungsziel überschritten, so können wir
nach Mahnung Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen
Bundesbankdiskont verlangen. 6.3 Werden uns nach Vertragsabschluß begründete Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt, so
werden nach Mahnung und Fristsetzung alle offenen Forderungen einschließlich
eventueller Wechselforderungen sofort fällig. Wir sind dann
zuLieferungen aus einem laufenden Vertrag nur gegen Stellung von
Sicherheiten nach unserer Wahl bzw. gegen Vorauskasse verpflichtet. 6.4 Der Käufer darf wegen angeblicher Gegenforderungen weder Zahlungen
zurückhalten, noch mit Forderungen aufrechnen, es sei denn die Gegenforderung
wird von uns anerkannt oder ist rechtskräftig festgestellt worden.
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7.1 Tritt der Käufer ohne Angabe von Gründen oder aus Gründen, die
wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag ganz oder teilweise zurück und
weigert sich die Ware abzunehmen, sind wir nach nochmaliger
Nachfristsetzung berechtigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 % zu verlangen.
Uns bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu
machen, dem Käufer bleibt die Möglichkeit vorbehalten, nachzuweisen,
daß der tatsächliche Schaden geringer ist. 7.2 Nimmt der Käufer Ware entgegen unserer Auffassung
nicht an bzw. sendet er sie zurück, so sind wir nach Mahnung und
Fristsetzung berechtigt, diese Ware im Selbsthilfeverkauf bestmöglich zu
veräußern. Der dabei erzielte Erlös wird dem Konto des Käufers
gutgeschrieben. Einreden gegen diese Art der Verwertung werden nicht
anerkannt. Kann die Ware in dieser Weise nicht veräußert werden, sind
wir berechtigt, sie kostenlos einer caritativen Vereinigung zu überlassen. |
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8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche
Forderungen bezahlt hat, die uns gegen ihn zustehen. Wechsel und Schecks
gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. 8.2 Der Käufer darf Ware, an der unser Eigentumsvorbehalt besteht, im
Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern. Dies gilt nicht,
wenn er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt
hat. Er darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des
Pfändungsprotokolls zu melden. 8.3 Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, tritt er bis zur
Tilgung aller gegen ihn bestehenden Forderungen die ihm aus dem Verkauf
zustehenden Rechte gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten und
Sicherheiten an uns ab. Wir können verlangen, daß der Käufer die
Abtretung seinen Kunden mitteilt und uns alle Auskünfte gibt, die zum
Einzug nötig sind.
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9.1 Die Ware ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Erkennbare Mängel
sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich zu rügen.
Später auftretende Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden
schriftlich anzuzeigen. 9.2 Die bemängelte Ware ist uns in ihrem ursprünglichen Zustand zur Prüfung
zuzusenden. 9.3 Weist die Ware Mängel auf, für die wir eintrittspflichtig sind,
sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder die Ware nachzubessern
oder Gutschrift in Höhe des Kaufpreises zu erteilen. Soweit der Käufer
dies wünscht und wir dazu in der Lage sind, kann die mangelhafte Ware
gegen mängelfreie Ware getauscht werden. 9.4 Können Mängel auch bei zweimaliger Nachbesserung nicht behoben
werden, sind wir zur Gutschrift des Kaufpreises verpflichtet. 9.5 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Minderung
oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir
Rechte des Käufers grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt haben. |
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10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Haager
einheitlichen Kaufrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechts. |