Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma
 Atrium Fashion &  Accessoires GmbH in Sindelfingen

 1. Anwendbarkeit der Bedingungen

1.1. Diese Bedingungen gelten für alle Kauf­verträge mit der Fa. Atrium Fashion & Accessoires GmbH (in der Folge: Ver­käufer).

1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur gültig, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich zustimmt. In der Lieferung liegt keine Zustimmung.  
 


 
2. Kaufabschluß

2.1 Der Kaufvertrag kommt wirksam zustan­de, wenn wir dem Auftrag innerhalb von 6 Wochen (Bindungsfrist des Bestellers) nicht widersprechen.

2.2 Wir behalten uns vor, den Auftrag schri­ftlich zu bestätigen. Bestätigen wir den Auftrag schriftlich, so ist diese Be­stäti­gung für den Inhalt des Lieferver­trages maßge­bend.

2.3 Die von dem Verkäufer gelieferte Ware darf nur an dem in diesem Auftrag auf­geführten Ort der Hauptniederlassung des Käufers und an solchen Orten ver­kauft werden, die ihm in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannt werden. Verstößt der Käufer gegen diese Bedin­gung und wurde er deswegen vom Ver­käufer vergeblich abgemahnt, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder 20 % der Auftragssumme als Ver­tragsstrafe vom Käufer zu verlangen.   


3. Lieferzeit

3.1 Ist eine Lieferzeit vereinbart, so gilt diese Frist - wenn nicht etwas anderes vereinbart ist - zuzüglich einer 18tägi­gen Nachlieferfrist. Ihre Einhaltung setzt außerdem voraus, daß der Käufer seine Vertragspflichten er­füllt. Der Lie­ferter­min ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Frist bzw. der 18tä­gigen Nachlieferfrist unser Aus­lie­f­erungslager in Sindelfin­gen ver­lassen hat.

3.2 Haben wir die Überschreitung des ver­einbarten Liefertermins zu vertreten, so kann der Käufer vom Vertrag zurück­treten. Die Geltendmachung von Scha­densersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf grober Fahrlässig­keit oder Vorsatz.  
 


 
4. Lieferung in Teilmengen oder auf Abruf

4.1 Wir können Bestellungen in Teillieferun­gen erfüllen.

4.2 Ist die Lieferung in Teilmengen verein­bart, so können wir nach Abmahnung und Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer die Teil­menge nicht innerhalb unserer Zahlungsfrist bezahlt.
  


5. Gefahrübergang

5.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware in unserem Lager in Sindelfingen an den Spediteur übergeben wor­den ist. Nimmt der Käufer die Ware unberechtigt nicht ab, so geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über.

5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport ist bei dem Spediteur unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

5.3 Ein Versicherungsschutz wird durch uns nur abgeschlossen, wenn dies im Einzel­fall schriftlich vereinbart wurde.  
 


 
6. Zahlungsbedingungen

6.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto , innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto vom Nettowa­renwert zahlbar.

6.2 Alle Zahlungen sind spesenfrei an uns zu leisten. Bank-, Diskont- und Einzugs­spesen trägt der Käufer, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wird das Zahlungsziel überschritten, so können wir nach Mah­nung Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskont verlangen.

6.3 Werden uns nach Vertragsabschluß be­gründete Zweifel an der Zahlungsfähig­keit oder Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt, so werden nach Mahnung und Fristsetzung alle offenen Forderungen einschließlich eventueller Wechselforde­rungen sofort fällig. Wir sind dann zuLieferungen aus einem laufenden Vertrag nur gegen Stellung von Sicherheiten nach unserer Wahl bzw. gegen Vorauskasse verpflichtet.

6.4 Der Käufer darf wegen angeblicher Gegenforderungen weder Zahlungen zurückhalten, noch mit Forderungen aufrechnen, es sei denn die Gegenforde­rung wird von uns anerkannt oder ist rechtskräftig festgestellt worden.
 


 7. Rücktritt, Annahmeverzug und  Scha­densersatz

7.1 Tritt der Käufer ohne Angabe von Grün­den oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag ganz oder teilweise zurück und weigert sich die Ware abzunehmen, sind wir nach noch­maliger Nachfristsetzung berech­tigt, wahlweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfül­lung in Höhe von 30 % zu verlan­gen. Uns bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu ma­chen, dem Käufer bleibt die Möglichkeit vorbehalten, nachzuweisen, daß der tatsächliche Schaden geringer ist.

7.2 Nimmt der Käufer Ware entgegen unse­rer Auffassung nicht an bzw. sendet er sie zurück, so sind wir nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, diese Ware im Selbsthilfeverkauf bestmöglich zu veräußern. Der dabei erzielte Erlös wird dem Konto des Käufers gutgeschrieben. Einreden gegen diese Art der Verwertung werden nicht anerkannt. Kann die Ware in dieser Weise nicht veräußert werden, sind wir berechtigt, sie kostenlos einer caritativen Vereinigung zu überlassen.  
 


 
8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche For­derungen bezahlt hat, die uns gegen ihn zustehen. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

8.2 Der Käufer darf Ware, an der unser Eigentumsvorbehalt besteht, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern. Dies gilt nicht, wenn er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. Er darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls zu melden.

8.3 Veräußert der Käufer die Vorbehalts­ware, tritt er bis zur Tilgung aller gegen ihn bestehenden Forderungen die ihm aus dem Verkauf zustehenden Rechte gegen seine Kunden mit allen Neben­rechten und Sicherheiten an uns ab. Wir können verlangen, daß der Käufer die Abtretung seinen Kunden mitteilt und uns alle Auskünfte gibt, die zum Einzug nötig sind.
 


9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Die Ware ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich zu rügen. Später auftretende Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzei­gen.

9.2 Die bemängelte Ware ist uns in ihrem ursprünglichen Zustand zur Prüfung zuzusenden.

9.3 Weist die Ware Mängel auf, für die wir eintrittspflichtig sind, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder die Ware nachzubessern oder Gutschrift in Höhe des Kaufpreises zu erteilen. Soweit der Käufer dies wünscht und wir dazu in der Lage sind, kann die mangelhafte Ware gegen mängelfreie Ware getauscht werden.

9.4 Können Mängel auch bei zweimaliger Nachbesserung nicht behoben werden, sind wir zur Gutschrift des Kaufpreises verpflichtet.

9.5 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Minderung oder Scha­densersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir Rechte des Käufers grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt haben.  
 


 
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Haager einheitlichen Kaufrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechts.

10.2 Soweit es sich bei dem Besteller/Käufer um einen Vollkaufmann handelt, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch aus Wechsel oder Scheck - Sindelfingen vereinbart. Wir behalten uns vor, stattdessen am Sitz des Bestellers/Käufers zu klagen.